Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Bochum: Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei eBay-Angebot unzulässig

Das LG Bochum (Urt. v. 12.02.2009 - Az.: 12 O 12/09) hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, im Rahmen eines eBay-Angebotes mit Selbstverständlichkeiten zu werben.

Der Beklagte benutzte für seine Produktbeschreibungen auf eBay den Satz:

"Garantie - Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100% Originalwaren."

Darüber hinaus bot er an, seine Waren auch ins Ausland zu versenden, gab hierfür jedoch keine konkreten Versandkosten an. Zusätzlich war es auch möglich, die Waren via "versichertem Versand" bzw. "unversichertem Versand" zu bestellen.

Ein Mitbewerber sah alle drei Punkte als wettbewerbswidrig an und klagte.

Die Bochumer Richter gaben dem Kläger umfassend Recht.

Die Nichtangabe der Versandkosten bei Auslandslieferungen sei ein klarer Verstoß gegen die PAngVO.

Ebenso unzulässig sei, die Echtheit der verkauften Produkte derartig herauszustellen, denn es handle sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Zwar gehe es bei Verkäufen über eBay nicht selten um gefälschte Markenartikel. Jedoch sei der Käufer grundsätzlich vertraglich verpflichtet, Originalwaren zu liefern. Mit der auffällig herausgestellten Garantiezusage täusche der Beklagte vor, den Kunden einen besonderen Vorzug zu bieten. Gerade aus Sicht der redlichen Verkäufer verschaffe er sich dadurch einen ungerechtfertigten Vorteil.

Gleiches gelte für den versicherten Versand. Im B2C-Bereich trage der Verkäufer gesetzlich zwingend das Risiko beim Versand, so dass die Ware automatisch versichert sei. Auch hier hebe der Beklagte etwas hervor, was nach den gesetzlichen Bestimmungen ohnehin seine unabänderliche Pflicht sei.

Rechts-News durch­suchen

21. September 2026
Wer massenhaft ungekennzeichnete KI-Schriftsätze einreicht und Vorbringen endlos wiederholt, riskiert eine Missbrauchsgebühr (sog. Mutwillensstrafe).
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen