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Kategorie: Onlinerecht

OLG Stuttgart: Werbung "Die Rezept-Apotheke" einer Internet-Apotheke irreführend

Die Reklameaussage "Die Rezept-Apotheke" einer Internet-Apotheke ist eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten (OLG Stuttgart, Urt. v. 20.12.2018 - Az.: 2 U 26/18).

Die verklagte Internet-Apotheke warb mit der Aussage

"Die Rezept-Apotheke".

Sie sah hierin auch keinen Rechtsverstoß, da der Verbraucher der Aussage nicht nur entnehme, dass sie Rezepte entgegennehme, sondern dass sie sich auf das Geschäft der Rezeptbelieferung spezialisiert habe und sich in diesem Zusammenhang von anderen Apotheken unterscheide. 

Dieser Ansicht folgte das OLG Stuttgart nicht. Vielmehr stufte es die Aussage als unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten ein.

Es handle sich um die übliche Tätigkeit einer Apotheke, Rezepte zu erhalten und Medikamente auszuliefern. Der Kunde denke nicht, anders als die Beklagte behaupte, dass eine "Rezept-Apotheke" Sonderleistungen auf Anfrage bereitstelle, z.B. für chronisch Kranke.

Denn es gehöre zu den Aufgaben eines Apothekers, seinen Kunden über Wechselwirkungen zwischen mehreren Medikamenten beraten, wenn er danach gefragt werde.

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