Zwischen den Zeitschriftentiteln "Offroad" und "Automobil Offroad" besteht keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr, so der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verwechslungsgefahr-zwischen-offroad-und-automobil-offroad-i-zr-44-07-bundesgerichtshof--20091202.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.12.2009 - Az.: I ZR 44/07).
Der Kläger gab seit mehr als 30 Jahren eine Zeitschrift für Geländewagen mit dem Titel "Offroad" heraus. Da die Beklagte seit dem Jahr 2005 eine Zeitschrift namens "Automobil Offroad" herausgab, sah der Kläger seine Marken- und Titelrechte verletzt.
Die BGH-Richter lehnten eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr ab.
Zwar würden beide Publikationen den Begriff "Offroad" verwenden. Hierbei handle es sich jedoch eher um einen Allgemeinbegriff, so dass dieser alleine nicht prägend sei. Vielmehr stehe bei der Beklagten das Wort "Automobil" im Vordergrund.
Erst vor kurzem hat das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-zeitungstitel-stimmt-s-3-u-58-08-oberlandesgericht-hamburg-20100512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 3 U 58/08) entschieden, dass der Zeitungstitel "Stimmt's?" hingegen hinreichend unterscheidungskräftig und somit markenrechtlich geschützt ist. Zwischen den Zeitschriftentiteln "Nudel-Hits" und "Bild der Frau - Nudel-Hits" hingegen soll keine Verwechslungsgefahr bestehen <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verwechslungsgefahr-zwischen-zeitschrift-nudel-hits-und-bild-der-frau-nudel-hits-408-o-287-07-landgericht-hamburg-20080704.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 04.07.2008 - Az.: 408 O 287/07).