Zwischen den Zeitschriftentiteln "Nudel-Hits" und "Bild der Frau - Nudel-Hits" besteht keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-verwechslungsgefahr-zwischen-zeitschrift-nudel-hits-und-bild-der-frau-nudel-hits-408-o-287-07-landgericht-hamburg-20080704.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.07.2008 - Az.: 408 O 287/07).
Die Klägerin gab seit einigen Jahren vierteljährlich die Zeitschrift "Nudel-Hits" heraus. Die Beklagte produzierte die in Deutschland bekannte Zeitschrift "Bild der Frau", die über eine Zusatzbeilage unter dem Titel "Bild der Frau - Nudel-Hits" verfügte.
Die Klägerin sah dadurch ihre Titelschutzrechte verletzt und klagte.
Die Hamburger Richter wiesen den Anspruch zurück.
Die Bezeichnung "Nudel-Hits" habe nur geringe Zeichnungskraft. Darüber hinaus habe die Klägerin nicht darlegen können, dass es sich um eine bekannte Publikation handle. Vielmehr sei von keiner besonderen Marktbedeutung auszugehen.
Die Verwechslungsgefahr werde auch durch die Tatsache vermieden, dass prägender Bestandteil des Titels der Beklagten der vordere Bestandteil, also "Bild der Frau", sei.
Erst vor kurzem hat das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-zeitungstitel-stimmt-s-3-u-58-08-oberlandesgericht-hamburg-20100512.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 3 U 58/08) entschieden, dass der Zeitungstitel "Stimmt's?" hingegen hinreichend unterscheidungskräftig und somit markenrechtlich geschützt ist.