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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Online-Ärzteportal haftet ausnahmsweise doch für falsche Einträge

Nach Meinung des LG Frankfurt <link http: www.datenschutz.eu urteile haftung-eines-aerzte-bewertungsportals-fuer-falsche-eintraege-landgericht-frankfurt_am-20150305 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.03.2015 - Az.: 2-03 O 188/14) haftet ein Online-Ärzteportal ausnahmsweise doch für falsche Einträge.

Die Klägerin, eine Ärztin, beanstandete eine Eintragung bei einem Bewertungsportal für Mediziner. Sie hielt die Eintragung für inhaltlich falsch. Das Posting sei verdeckt von einem Mitbewerber vorgenommen worden und solle sie beruflich diskreditieren.

Die Frankfurter Richter stellen zunächst fest, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Bewertungsportal nicht hafte und auch nicht verpflichtet sei, die Identität des Bewertenden preiszugeben.

Jedoch müsse der Portal-Betreiber seiner sogenannten sekundären Beweislast nachkommen und aussagekräftige Nachweise vorlegen, aus denen die Klägerin die Authentizität der Bewertungen beurteilen könne. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. Die vorgelegten Dokumente seien inhaltlich weitgehend geschwärzt gewesen, so dass eine Überprüfung für die Klägerin nicht möglich gewesen sei.

Daher hafte das Bewertungsportal auf Unterlassung.

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