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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Online-Angebote von nicht zugelassenen Fahrzeugteilen trotz Warnhinweis wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2012 i_4_w_72_12_beschluss_20120925.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 25.09.2012 - Az.: I-4 W 72/12) hat entschieden, dass Online-Angebote, bei denen nicht zugelassene Fahrzeugteile zum Verkauf stehen, auch trotz eines ausdrücklichen Warnhinweises wettbewerbswidrig sind.

Der Beklagte bot nicht zugelassene Fahrzeugteile zum Verkauf an. Im Rahmen des Angebots erfolgte folgender Warnhinweis:

"... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO!"

Trotz dieses ausdrücklichen Hinweises sahen die Hammer Richter hierin einen Wettbewerbsverstoß. Denn entscheidend für die Rechtslage sei alleine die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes. Unerheblich hingegen sei, wozu ein potentieller Käufer den Gegenstand im Einzelfall benutzen wolle.

Daher liege auch dann eine Rechtsverletzung vor, wenn auf die fehlende Tauglichkeit der angebotenen Ware hingewiesen werde.

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