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Kategorie: Onlinerecht

LG Siegen: Online-Verkauf zulassungspflichtiger Fahrzeugteile ohne Genehmigung ist Wettbewerbsverstoß

Der Online-Verkauf zulassungspflichtiger Fahrzeugteile ohne entsprechende Genehmigung ist wettbewerbswidrig. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer ausdrücklich auf den Umstand ("Im Bereich der StVZO nicht erlaubt!") hinweist (LG Siegen, Urt. v. 01.06.2017 – Az.: 7 O 14/16).

Die Beklagte veräußerte online Fahrzeugteile. Darunter befanden sich auch Produkte, die über keine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr hatten. In den Angeboten wurden darauf auch hingewiesen: "Im Bereich der StVZO nicht erlaubt!"

Dies ließ das LG Siegen nicht ausreichen.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürften grundsätzlich nur solche Produkte angeboten werden, die über eine Zulassung verfügten <link https: www.gesetze-im-internet.de stvzo_2012 __22a.html _blank external-link-new-window>(§ 22a Abs.2 StVZO). Alle andere Ware sei nicht verkehrsfähig und dürfe auch nicht beworben werden.

Der in dem Angebot erteilte Hinweis reiche nicht aus, um eine Wettbewerbsverletzung auszuschließen. Ein Rechtsverstoß liege nach dem Wortlaut bereits dann vor, wenn ein nicht zugelassenes Bauteil angeboten werde. Es komme nicht auf die subjektive Nutzungsabsicht eines vermeintlichen Käufers an, der die Ware möglicherweise außerhalb des Anwendungsbereich der StVZO benutze wolle. Entscheidend sei alleine die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes.

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