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Kategorie: Onlinerecht

LG Dessau-Roßlau: Online-Werbung mit "Bio" ohne Angabe der Codenummer rechtswidrig

Es ist rechtswidrig, online für Lebensmittel mit dem Begriff "Bio" zu werben und zu verkaufen, ohne nicht zugleich auch die Codenummer der Kontrollbehörde bzw. Kontrollstelle anzugeben (LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 06.07.2022 - Az.: 3 O 10/22).

Die Beklagte bewarb u.a. einen Saft in ihrem Online-Shop mit der Aussage

"beste Bio-Qualität".

Es fehlte aber die Codenummer der Kontrollbehörde bzw. Kontrollstelle.

Dies stufte das Gericht als Wettbewerbsverstoß ein:

"Wenn es ich nach den Angaben der Verfügungsbeklagten um ein Bioprodukt handelt, so ist gemäß Art. 30 Abs. 1 S. 1 V’O (EG) Nr. 2018/484 eine Kennzeichnung vorzunehmen.

Die Verfügungsbeklagte hat eingeräumt, dass sich die Angaben auf die Früchte des Produkts beziehen. Demnach hat sie in ihrer Werbung Zutaten ihres Produktes mit der Bezeichnung „Bio“ beschrieben, ohne jedoch die entsprechenden Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten.

Damit erweist sich die Werbung als wettbewerbswidrig."

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