Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Bamberg: Platzierung der EnVKV-Pflichtangaben im Rahmen der PKW-Werbung

Die EnVKV-Pflichtangaben im Rahmen einer PKW-Werbung müssen nicht in unmittelbarer Nähe zur Werbeaussage stehen, vielmehr kann auch ein entsprechender Sternchen-Hinweis und eine Auflösung an derer Stelle ausreichen (LG Bamberg, Urt. v. 16.05.2017 - Az.: 1 HKO 3/17).

Die Beklagte, ein Autohaus, warb in der Zeitung für einen Audi Q5 mit der Werbeaussage "jetzt schnell entscheiden", hervorgehoben für eine monatliche Kreditrate von 339,- EUR. Der Fahrzeugtyp samt Modell war in Fettschrift geschrieben, ca. 11 Punkte mit nachfolgender Fußnote hochgestellte Zahl "1" (ca. 5 Punkte). Es folgte ein Block mit Angaben zur Motorisierung, Ausstattung, Leistungsdaten und Finanzierung.

Die Fußnote wurde erst in ca. 10 cm Entfernung mit den Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen aufgelöst.

Die Klägerin sah hierin einen Verstoß gegen die PKW-EnVKV, denn die Pflichtangaben hätten in unmittelbarer Nähe zum beworbenen Produkt zu erfolgen.

Dieser Ansicht folgte das LG Bamberg nicht und wies die Klage ab.

Die Verordnung verlange gerade nicht, dass die Pflichtangaben sich unmittelbar neben oder innerhalb des Hauptteils der Werbebotschaft befinden müssten, so das Gericht. Der Verordnungsgeber hätte ohne weiteres in der Hand gehabt, dies anzuordnen, er habe jedoch davon abgesehen.

Auch sei nicht erkennbar, dass durch die konkrete Ausgestaltung die Pflichtangaben bewusst und gezielt versteckt würden. Vielmehr seien die Angaben in gleicher Schriftgröße und Schriftart gehalten wie der restliche Text, sodass diese in ausreichender Weise erkennbar seien.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen