Die Presse darf sich auf Äußerungen eines Gerichtes ungeprüft verlassen und haftet nicht für etwaige Falschmeldungen <link http: www.online-und-recht.de urteile nicht-zwingend-unterlassungsanspruch-bei-betrugsvorwurf-in-online-pressebericht-23-u-1260-10-oberlandesgericht-dresden-20101222.html _blank external-link-new-window>(OLG Dresden, Beschl. v. 22.12.2010 - Az.: 23 U 1260/10).
Die verklagte Zeitung berichtete über die Klägerin, die Inhaberin einer Marketing-Agentur war, dass sie
"wegen Betruges vom Landgericht Leipzig zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt"
wurde. Das Print-Magazin entnahm diesen Umstand einem gerichtlichen Aushang.
Die betroffene Klägerin sah hierin eine wahrheitswidrige Berichterstattung, denn die Verurteilung sei nicht wegen Betruges, sondern wegen Verletzung von UWG-Vorschriften erfolgt. Sie nahm daraufhin die Zeitung auf Unterlassung in Anspruch.
Das OLG Dresden lehnte den Anspruch ab und verneinte unter anderem einen Sorgfaltsverstoß der Zeitung. Die Redaktion habe sich im Rahmen der Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren darauf verlassen dürfen, dass amtliche Mitteilungen, wie gerichtliche Aushänge, zu Tatvorwürfen korrekt seien. Sie sei daher nicht verpflichtet gewesen, diese Angaben anzuzweifeln. Eine weitere Recherche sei daher grundsätzlich nicht erforderlich gewesen.