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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Nürnberg-Fürth: Privates Bio-Siegel für natürliches Mineralwasser Wettbewerbsverstoß

Die Verwendung eines privaten Bio-Siegels für Mineralwasser ist irreführend, so das LG Nürnberg-Fürth <link http: www.online-und-recht.de urteile private-bio-kennzeichnung-fuer-mineralwasser-wettbewerbswidrig-3-o-819-10-landgericht-nuernberg_fuerth-20110119.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.02.2011 - Az.: 3 O 819/10).

Ein Getränkehersteller bewarb seine Produkte der Bezeichnung "Biomineralwasser" und verwendete dabei auch ein sprechendes Siegel. Die Wettbewerbszentrale hielt dies für irreführend und klagte.

Die Nürnberger Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß.

Durch die Bezeichnung "Bio" gehe der Verbraucher davon aus, dass sich das Getränk erheblich von einem normalen unterscheide. Dies sei aber nicht der Fall, vielmehr weise das Produkt des Beklagten keine besonderen Eigenschaften aus.

Diese täuschende Eindruck werde noch durch die Verwendung des Siegels verstärkt. Es sei dem bekannten Öko-Zeichen nachempfunden, so dass der gemeine Verkäufer von einer ähnlichen Qualität ausgehe.

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