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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Rechtswidriger Druck auf Online-Preisgestaltung bei Schulränzen

Es handelt sich um einen unzulässigen Druck, wenn der Hersteller einer Ware (hier: Rucksäcke und Schulranzen) mit dem Betreiber eines Online-Shops telefoniert und ihm mitteilt, dass seine Preise die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers deutlich unterschreiten würden und dies betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar sei (BGH, Beschl. v. 06.11.2012 - Az.: KZR 13/12 (KG)).

Der Kläger unterhielt einen Online-Shop. In einem Telefonat mit einem Mitarbeiter des Herstellers von Rucksäcken und Schulranzen wurde er darauf angesprochen, dass die Preise des Online-Angebots die UVP-Preise des Herstellers zum Teil deutlich unterschreiten würden. Dies könne der Hersteller betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehen.

Daraufhin nahm der Kläger den Hersteller auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Recht wie nun auch der BGH bestätigte. Die Karlsruher Richter sahen darin die Ausübung unzulässigen Drucks iSd. <link http: www.gesetze-im-internet.de gwb __21.html _blank external-link-new-window>§ 21 Abs.2 GWB.

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