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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Reiseveranstalter haftet für rechtswidrige Werbe-Mails seines Reisevermittlers

Setzt ein Reiseveranstalter Vermittler ein, so haftet das Unternehmen für die rechtswidrig versandten E-Mails diese Reisevermittler <link http: www.affiliateundrecht.de reiseveranstalter-haftet-fuer-rechtswidrige-spam-mails-seines-reisevermittlers-olg-koeln-6-u-69-10.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 08.10.2010 - Az.: 6 U 69/10).

Der Kläger erhielt Spam-Mails, in der für die Reisen der Beklagten geworben wurde. Er nahm daraufhin den eigentlichen Versender und das beworbene Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch.

Die Kölner Richter bejahten einen Anspruch.

Der Versender sei ein Reisevermittler, der für die Beklagte tätig geworden sei. Das Handeln dieses Dritten sei dem Reise-Unternehmen zuzurechnen, da der Vermittler in den Geschäftsbetrieb und in die Organisation der Beklagten eingegliedert sei.

Da die Beklagte die Vorteile dieses erweiterten Geschäftsbetriebes nutze, müsse sie auch für die wirtschaftlichen Risiken eintreten und hafte daher mit.

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