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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Schnellrestaurant nicht zur Preisauszeichnung in Schaufenster verpflichtet

Ein Schnellrestaurant ist keine Gaststätte im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngVO), sondern nur ein "ähnlicher Betrieb". Dies bedeutet, dass ein Schnellrestaurant nicht verpflichtet ist, eine Preisauszeichnung im Schaufenster vorzunehmen <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-pflicht-zur-preisauszeichnung-in-schaufenster-fuer-schnellrestaurant-312-o-312-10-landgericht-hamburg-20110315.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 15.03.2011 - Az.: 312 O 312/10).

Verklagte wurde der Betreiber einer Schnellrestaurant-Kette. Ihm wurde vorgeworfen, dass er sich nicht an die PAngVO halte, da im Laden keine Preisauszeichnungstafel vorhanden sei.

Die Hamburger Richter erteilten dieser Ansicht eine Absage und wiesen die Klage ab.

Sie führten in ihrer Begründung aus, dass die Vorschriften der PAngVO nur für Gaststätten gelten würden. Schnellrestaurants seien jedoch keine Gaststätten in diesem Sinne, sondern lediglich "ähnliche Betriebe". Für "ähnliche Betriebe" gelte die qualifizierte Preisauszeichnungspflicht der PAngVO nicht.

Insofern bestehe seitens des Beklagten keine Verpflichtung, Preisauszeichnungstafeln aufzustellen oder auszuhängen.

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