Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: Schuldner einer Unterlassungserklärung muss alle gängigen Online-Portale auf fehlerhafte Hotelbewertungen untersuchen

Der Schuldner einer Unterlassungserklärung muss alle gängigen Online-Portale auf fehlerhafte Hotelbewertungen untersuchen (LG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2017 - Az.: 11 O 92/17).

Der Beklagte bewarb wettbewerbswidrig sein Hotel mit einer falschen Sterne-Bewertung. Auf die Abmahnung der Klägerin hin gab er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Online fanden sich die falschen Auszeichnungen jedoch weiterhin in Google My Business-Anzeigen. Daraufhin nahm die Klägerin den Beklagten auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch.

Der betroffene Unternehmer wandte ein, dass er die Anzeigen nicht zu verantworten habe. Er habe seinen direkten Vertragspartnern die Änderungen mitgeteilt, für sonstige Dritte sei er nicht verantwortlich.

Das LG Stuttgart folgte dieser Ansicht nicht, sondern bejahte einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung. Die fehlerhaften Google My Business-Anzeigen beruhten ursächlich auf den irreführenden Angaben auf der Homepage des Beklagten. 

Es sei die Pflicht eines Unterlassungsschuldners auch Einträge Dritter zu löschen bzw. auf deren Löschung hinzuwirken, die ihm möglich und zumutbar seien.

Dieser Pflicht sei der Beklagte nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, weil er nicht  Recherchen in den gängigen Suchmaschinen, insbesondere Google, durchgeführt habe, um derartige Einträge Dritter aufzuspüren und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Lediglich die Löschung der 3-Sterne-Werbungen von der eigenen Homepage genüge hierfür nicht. 

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen