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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Telefonische Kundenbefragungen ohne Einwilligung sind unerlaubte Werbeanrufe

Telefonische Kundenbefragungen ohne Einwilligung sind unerlaubte Werbeanrufe <link http: origin.vzbv.de cps rde xbcr vzbv nhi2_olg_koeln_6_u_222_12.pdf _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 19.04.2014 - Az.: 6 U 222/12).

Die Beklagte rief für die Deutsche Telekom eine Kundin an, bei der vor kurzem eine technische Störung beseitigt wurde. Im Laufe des Gesprächs wurde nicht nur gefragt, ob der Fehler wieder behoben sei, sondern es wurde auch eine allgemeine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durchgeführt.

Das OLG Köln bewertete dies als unzulässigen Telefonanruf.

Zwar habe ein sachliches Interesse bestanden, sich beim Kunden zu informieren, ob der Anschluss wieder funktionstüchtig sei. Nicht erlaubt sei es hingegen gewesen, in dem Telefonat auch allgemeine Kundenzufriedenheits-Umfrage vorzunehmen.

Mit dem Telefonat sollte daher primär die Zufriedenheit des Kunden mit der Kundenfreundlichkeit und der Serviceausrichtung der Deutschen Telekom abgefragt werden. Für eine solche technische Umfrage bedürfe es jedoch einer ausdrücklichen Einwilligung, die hier fehle.

Es handle sich daher um einen unerlaubten Werbeanruf. 

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