Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M: Verstöße gegen Rücknahmepflichten nach dem ElektroG sind Wettbewerbsverletzungen

Verstößt ein Unternehmen (hier: IKEA) gegen die Rücknahmepflichten nach dem ElektroG, handelt es sich dabei um Wettbewerbsverletzungen <link http: www.online-und-recht.de urteile ikea-verstoesst-gegen-das-elektrog-landgericht-frankfurt_am-20170928 _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.09.2017 - Az.: 3-10 O 16/17).

Nach <link https: www.gesetze-im-internet.de elektrog_2015 __17.html _blank external-link-new-window>§ 17 ElektroG müssen gewerbliche Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräte, die eine größere Ladenfläche als 400 qm haben, bestimmte gebrauchte Elektrogeräte zur Entsorgung zurücknehmen. Diese Pflicht trifft auch den Online-Handel.

IKEA verstieß gegen diese Verpflichtungen, weil das Unternehmen sich sowohl online als auch offline weigerte, einzelne Geräte zurücknehmen.

Dies stufte die Frankfurter Richter als Wettbewerbsverletzung ein.

Diese Vorschriften des ElektroG hätten verbraucherschützenden Wirkung, da sie auf EU-Verbraucherrecht beruhten. Es liege daher ein Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch vor.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen