Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG München: Vertrag über Online-Partnervermittlung nicht jederzeit kündbar

Bei einer Online-Partnervermittlung handelt es sich nicht um Dienste höherer Art, so dass der abgeschlossene Vertrag nicht jederzeit kündbar ist, sondern der Anbieter Kündigungsfristen bestimmen kann <link http: www.online-und-recht.de urteile online-partnerplattform-bietet-keinen-dienst-hoeherer-art-172-c-28687-10-amtsgericht-muenchen-20110505.html _blank external-link-new-window>(AG München, Urt. v. 05.05.2011 - Az.: 172 C 28687/10).

Dienstleistungsverträge, die "Dienste höherer Art" betreffen, können vom Kunden grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __627.html _blank external-link-new-window>(§ 627 BGB). Bei diesen Verträgen herrscht eine besondere Vertrauensstellung zwischen den Parteien, so dass es unzumutbar wäre, wenn nicht eine sofortige Beendigung möglich wäre. Klassiches Beispiel für "Dienste höherer Art" sind z.B. die Leistungen eines Anwaltes. Hier kann der Mandant grundsätzlich jederzeit kündigen.

Nun hat das AG München zu entscheiden, ob auch die Vermittlung von Online-Partnerschaften unter diese Regelung finden. Der Betreiber einer solchen Internet-Plattform forderte von seinem Kunden die monatlichen Entgelte ein. Der Beklagte meinte, er brauche die Kündigungsfrist nicht einzuhalten, sondern der Vertrag sei sofort zu beenden, da es sich um eine besondere Vertrauensstellung handle.

Dies verneinte das Gericht jedoch.

Die klägerische Online-Partnerplattform erstelle die Persönlichkeitsprofile aufgrund mathematischer Algorithmen. Dies geschehe vollautomatisch. Eine persönliche Beratung oder ein besonderes Vertrauensverhältnis seien daher nicht gegeben, was dem durchschnittlichen Kunden bei derartigen Internet-Angeboten auch durchaus bewusst sei.

Insofern handle es sich bei dem Angebot nicht um sogenannte "Dienste höherer Art", so dass eine außerordentliche Kündigung aufgrund besonderer Vertrauensstellung keine Anwendung finde.   

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer als Makler eine Provision kassieren will, muss den Vertrag korrekt in Textform abschließen. Nachrichten per WhatsApp reichen dafür nicht.
ganzen Text lesen
06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
05. November 2026
Wer dem Partner freien Zugang zum Bankkonto gewährt, haftet für dessen Betrugsschäden.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen