Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Vertragsschluss durch E-Mail-Zusendung

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile wirksamer-maklervertrag-durch-zusendung-eines-exposes-an-vorher-mitgeteilte-e-mail-adresse-i-7-u-28-08-oberlandesgericht-duesseldorf-20090326.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.03.2009 - Az.: I-7 U 28/08) hat entschieden, dass die Zusendung einer E-Mail unter ganz bestimmten Umständen zu einem stillschweigenden Vertragsschluss führen kann.

Der Kläger, ein Immobilienmakler, nahm den Beklagten auf Zahlung einer Maklerprovision in Anspruch.

Der Beklagte hatte in der Vergangenheit telefonisch zum Makler Kontakt aufgenommen und dabei u.a. auch seine E-Mail-Adresse genannt. Der Kläger übersandte daraufhin per E-Mail ein Exposé und zwei Terminsbestätigungen, die der Beklagte jedoch ungenutzt verstreichen ließ.

Als der Beklagte eines der vorgeschlagenen Häuser erwarb, machte der Kläger seine Maklerprovision geltend. Der Beklagte war der Ansicht, es sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Zudem habe er den E-Mail-Account nicht genutzt und daher von den Mails gar keine Kenntnis gehabt.

Die Düsseldorfer Richter verpflichteten den Beklagten zur Zahlung der Provision.

Denn es sei ein wirksamer Maklervertrag - stillschweigend - durch die E-Mail-Zusendung zustande gekommen. Normalerweise löse die bloße Zusendung einer E-Mail noch keinen Vertragsschluss aus. Hier liege der Fall aber anders: Ein Hausinteressent, der einem Immobilienmakler seine E-Mail-Adresse nenne, müsse damit rechnen, dass diese auch für die Übermittlung von von Exposés und anderen Informationen genutzt werde.

Unerheblich sei dabei, so die Juristen, dass der Beklagte die E-Mails gar nicht gelesen habe. Gebe er Dritten gegenüber seine E-Mail-Adresse an, so sei eine Übersendung an diese Adresse zulässig. Lese der Empfänger die E-Mails nicht, komme dies einer Zugangsvereitelung gleich. Der Beklagte könne sich also auf seine mangelnde Kenntnis nicht berufen.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
26. September 2025
PUMA darf zwei ähnlich gestaltete Schuhdesigns einer Konkurrentin in Deutschland wegen Markenrechtsverletzung verbieten lassen.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen