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Kategorie: Onlinerecht

AG Meldorf: Zugang einer gesendeten E-Mail erst bei Beginn des Geschäftsbetriebs

Das AG Meldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile kenntnisnahme-einer-eingegangenen-e-mail-nicht-vor-geschaeftsbeginn-81-c-1601-10-amtsgericht-meldorf-20110329.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.03.2011 - Az.: 81 C 1601/10) hat entschieden, dass eine E-Mail erst dann zugeht, wenn mit ihrer Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden kann. 

Der Kläger hatte die Beklagte mit einer Reisevermittlung beauftragt. Als er selbst eine billige Reise im Internet fand, widerrief er den Auftrag. Dazu schickte er abends der Beklagten eine E-Mail. Die Beklagte las die Mail jedoch erst am nächsten morgen, zu Beginn ihrer Geschäftszeiten. Zuvor hatte sie bereits eine Reise für den Kläger gebucht.

Das Gericht entschied, dass der klägerische Widerruf zu spät erfolgt sei.

Zwar sei die E-Mail auf dem Server der Beklagten bereits am Vorabend eingegangen. Zugegangen im juristischen Sinne sei die Nachricht jedoch erst zu dem Zeitpunkt, wenn mit der Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden könne.

Dies sei erst der nächste Morgen, bei Beginn der Öffnungszeiten der Beklagten, gewesen. 

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