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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Wann AGB im B2B-Bereich wirksam miteinbezogen sind

Im B2B-Bereich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann wirksam zwischen den Parteien mit einbezogen, wenn sie im Rahmen von Vorgesprächen übergeben wurden <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-einbeziehung-von-agb-im-b2b-bereich-oberlandesgericht-hamm-20150519 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 19.05.2015 - Az.: 7 U 26/15).

Die Parteien stritten darum, ob die klägerischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksamer Bestandteil des Vertrages geworden waren.

Die Dokumente waren im Vorfeld der Vertragsverhandlungen mit anderen Unterlagen übergeben worden. Es war dabei vereinbart worden, dass die AGB für zukünftige Geschäfte gelten sollten.

Das OLG Hamm hat eine wirksame AGB-Einbeziehung bejaht.

Es handle sich im vorliegenden Fall um eine sogenannte Einbeziehungsvereinbarung, die ausdrücklich erlaubt sei <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __305.html _blank external-link-new-window>(§ 305 Abs.3 BGB).

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr reiche es für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig aus, dass der Verwender im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss auf sie hinweise und der Vertragspartner der Geltung nicht widerspreche.

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