Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Aachen: Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich durch Online-Platzierung

Nach Ansicht des AG Aachen <link http: www.online-und-recht.de urteile einbeziehung-von-agb-im-b2b-bereich-mittels-blosser-bereitstellung-auf-online-plattform-amtsgericht-aachen-20160726 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.07.2016 - Az.: 113 C 8/16) werden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2B-Bereich auch dann wirksam mit einbezogen, wenn sie lediglich online bereitgestellt werden.

Im vorliegenden Fall wurde der Vertrag zwischen den Unternehmen telefonisch, also mündlich, geschlossen. In dem Telefonat wurde darauf hingewiesen, dass in den Vertrag die klägerischen AGB einbezogen werden sollten ("...finden Sie unsere AGB ... auf ...").

Dies reicht nach Meinung des AG Aachen aus, um die AGB Vertragsbestandteil werden zu lassen.

Bei Vertragsschlüssen zwischen Unternehmen sei es nicht erforderlich, dass die AGB direkt vorliegen würden. Es reiche vielmehr aus, dass eine Partei ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hinweise und dem anderen ermögliche, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis zu erlangen.

Dies sei hier gegeben, da die AGB der Online-Plattform der Klägerin bereitgetellt worden seien und somit die Beklagten sich ihren Inhalt Inhalt anschauen konnte.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen