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Kategorie: Onlinerecht

LG Nürnberg-Fürth: Wann ein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG im Online-Handel vorliegt

Das LG Nürnberg-Fürth <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.11.2016 - Az.: 4 HK 0 6816/16) hatte die Frage zu beantworten, wann im Online-Handel ein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG (Buchpreisbindungsgesetz) vorliegt.

Bei der Auseinandersetzung ging es um die Problematik, wann ein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG vorliegt. Die Buchpreisbindung gilt nämlich nicht für gebrauchte Bücher.

Die Beklagte, eine Unternehmerin, verkaufte über Amazon einem privaten Kunden ein Buch. Nachdem der Kunde die Ware erhalten hatte, widerrief er das Geschäft und schickte die noch eingeschweißte Ware zurück.

Danach bot die Beklagte den Band als gebrauchtes Buch über dem gebundenen Preis an. Der Kläger sah hieran einen Verstoß gegen die geltende Buchpreisbindung.

Das LG Nürnberg-Fürth bejahte einen Rechtsverstoß.

Bei dem Werk handle es sich um kein gebrauchtes Buch iSd. BuchPrG.

Ein Buch sei gebraucht, so das Gericht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen habe, indem es durch Verkauf in den privaten Gebrauch gelangt sei. 

Diese Voraussetzungen würden nicht vorliegen, da das Buch nach Widerrufserklärung des Kunden an die Beklagte zurückgesandt und somit nicht in den privaten Gebrauch gelangt sei.

Insbesondere habe der Buchhandel nicht am preisgebundenen Entgelt der ersten Veräußerung partizipiert. denn der gebundene Preis sei nicht durch den Kunden bezahlt worden, da dieser später widerrufen habe.

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