Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Göttingen: Wettbewerbswidrige Schleichwerbung Instagram-Influencerin

Betreibt eine Influencerin einen privaten, öffentlichen Instagram-Accounts, so geht der Nutzer von einem nicht-gewerblichen Auftritt auf. Erfolgt hier Werbung, so muss diese entsprechend gekennzeichnet werden (LG Göttingen, Urt. v. 13.11.2019 - Az.: 3 O 22/19)

Die Beklagte war eine Instagram-Influencerin. Sie betrieb eine eigene gewerbliche Webseite mit einem Online-Shop zu den Themen Ernährung, Fitness und Coaching und unterhielt auch einenInstagram-Account, auf dem sie regelmäßig themenbezogene Neuigkeiten veröffentlichte. Sie verwies dabei auch auf die eigene Webseite.

Darüber hinaus waren die Instagram-Fotos mit entsprechenden Tags versehen. Klickte man auf einen der Tags, so gelangte man auf die Online-Präsenzen der jeweiligen Hersteller der präsentierten Waren.

Das LG Göttingen stufte dies als wettbewerbswidrige Schleichwerbung ein.

Insbesondere sei nicht offensichtlich, dass es sich um Werbung handle. Denn die Beklagte betreibe ihr Profil nicht als Business-Account bei Instagram, sondern vielmehr als privates Profil. Der User erwarte hier daher Fitness-Tipps, jedoch keinen kommerziellen Auftritt.

Daher hätte die gewerblichen Angebote entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, handle es sich um eine Wettbewerbsverletzung.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen