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Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Wettbewerbswidriges Verhalten durch Verstoß gegen PKW-EnVKV löst Streitwert von 5000 EUR aus

Ein Wettbewerbsverstoß gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) kann einen Streitwert von 5.000,- EUR auslösen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Urt. v. 11.11.2011 - Az.: 13 W 101/11).

Inhaltlich ging es um einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die PKW-EnVKV.

Im Rahmen eines Streitwert-Beschwerdeverfahrens reduzierte das OLG den Betrag von ursprünglich 30.000,- EUR auf nun nur noch 5.000,- EUR.

Der Streitwert liege im freien Ermessen des Gerichts, so die Juristen. Dabei müsse das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer Wettbewerbsverstöße berücksichtigt werden. Kriterien hierfür seien insbesondere die Art des Verstoßes, die Gefährlichkeit und der daraus resultierende Schaden sowie die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer.

Nach dieser Maßgabe sei der Streitwert als eher gering zu beurteilen. Die vorliegenden Verstöße der PKW-EnVKV seien leicht zu erkennen und damit auch leicht zu verfolgen. Der Verstoß sei nicht besonders intensiv und löse beim Kläger keinen gravierenden Schaden aus.   

Daher bewerteten die Robenträger einen Streitwert von 5.000,- EUR als angemessen.

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