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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: In PKW-Anzeige mit konkretem Finanzierungsbeispiel müssen EnVKV-Pflichten eingehalten werden

In einer PKW-Anzeige mit einem konkretem Finanzierungsbeispiel müssen die Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV (Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen) eingehalten werden (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.11.2016 - Az.: 6 U 231/15).

Inhaltlich ging um eine Print-Werbung für PKW der Marke Suzuki. Die Richter hatten dabei zu beurteilen, ob es sich lediglich um eine Werbung für eine bestimmte Modellreihe handelte oder ob vielmehr ein bestimmtes Modell hervorgehoben war. Denn nur im letzteren Fall griffen die Regelungen der PKW-EnVKV.

Die Frankfurter Richter bejahten die Anwendbarkeit der Vorschriften.

In der Anzeige werde ein konkretes Modell mit einem genauen Preis als Finanzierungsbeispiel genannt. Insofern werde hier nicht bloß eine Modellreihe, sondern ein spezifisches Modell beworben.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass das Finanzierungsbeispiel kleingedruckt am unteren Rand der Werbung wiedergegeben sei. Denn im mittleren Bereich der Anzeige werde blickfangmäßig in großer Schrift für eine "0,01%-Finanzierung“ geworben.

Es könne zwar sein, dass nicht jeder Verbraucher an einer derartigen Finanzierung interessiert sei. Wer jedoch Interesse habe, werde auch den Fußnotenhinweis zur Kenntnis nehmen, so dass dem abgedruckten Finanzierungsbeispiel daher durchaus eine nicht unerhebliche Relevanz zukomme.

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