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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Zahlreiche Datenschutzbedingungen von Google rechtswidrig

Wie der verbraucherzentrale Bundesverband in einer <link http: www.vzbv.de _blank external-link-new-window>Pressemitteilung berichtet, hat das LG Berlin 25 Datenschutzklauseln von Google für rechtswidrig erklärt.

Etwa die Hälfte der Klauseln schränkte die Rechte der Nutzer ein. So behielt sich Google vor, sämtliche in den Diensten eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen und Anwendungen durch direkten Zugriff auf das jeweilige Gerät zu entfernen. Zwar sollte der User hierüber vorab informiert werden, jedoch aber nur, wenn dies "vernünftigerweise möglich" sei. Eine genaue Erklärung, was darunter zu verstehen war, gab es nicht.

Google ist nicht das einzige große Internet-Unternehmen, dessen Datenschutz-Bestimmungen in der letzten Zeit für rechtswidrig erklärt wurden. Auch <link http: www.dr-bahr.com news zahlreiche-datenschutz-klauseln-von-apple-rechtswidrig.html _blank external-link-new-window>Apple und <link http: www.dr-bahr.com news zahlreiche-agb-in-samsung-app-store-rechtswidrig.html _blank external-link-new-window>Samsung sind beispielsweise betroffen.

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