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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Kiel: Zahn-Werbung durch Zahntechniker wettbewerbswidrig

Die Werbung eines Zahntechnikers für zahnärztliche Leistungen ist wettbewerbswidrig, da eine solche Werbung grundsätzlich Zahnärzten vorbehalten ist <link http: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de jportal portal t nur page _blank external-link-new-window>(LG Kiel, Urt. v. 07.12.2012 - Az.: 14 O 47/12).

Die Beklagte warb in einer Zeitschrift für zahnärztliche Leistungen (hier: kostenlose Implantatberatung), obgleich sie über keine Zulassung als Zahnarzt verfügte, sondern nur als Zahntechniker zugelassen war.

Nach dem Zahnheilkundegesetz (ZHG) sei die Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit jedoch Zahnärzten vorbehalten. Hierunter falle nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern zugleich auch die zuvor stattfindende Beratung.

Die Beklagte habe damit gegen das ZHG verstoßen und sich wettbewerbswidrig verhalten.

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