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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Wettbewerbswdrige Online-Werbung mit Zahnreinigung und Bleaching zum Festpreis

Es ist wettbewerbswidrig, auf einem Online-Portal mit Zahnreinigung und Bleaching zu einem Festpreis zu werben <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbswidrige-werbung-mit-zahnreinigung-und-bleaching-zum-festpreis-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160721 _blank external-link-new-window>(OLG Frankdfurt a.M., Urt. v. 21.07.2016 - Az.: 6 U 136/15).

Die Beklagte bot online Zahnreinigungen und Bleaching zu Festpreisen (Preise: 29,90 EUR bzw. 149,90 EUR).

Die Frankfurter Richter sahen hierin einen Wettbewerbsverstoß.

Es sei berufsrechtlich unzulässig, zahnärztliche Leistungen zu einem allgemeinen Pauschalpreis anzubieten. Zwar könne ein Zahnarzt durchaus im Einzelfall eine Pauschalvereinbarung treffen. Dies setze jedoch voraus, dass der Patient zuvor untersucht worden sei und so der Mediziner hinsichtlich der anfallenden Kosten sein Ermessen im Einzelfall ausüben könne.

Die Bewerbung eines pauschalen Einheitspreises wie im vorliegenden Fall sei jedoch nicht erlaubt.

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