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Kategorie: Presserecht

LG Berlin: Zeitung haftet als Störer für falsche Berichterstattung in Interview

Nach Meinung des LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile stoererhaftung-einer-zeitung-fuer-wahrheitswidrigen-interviewinhalt-27-s-15-08-landgericht-berlin-20090428.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.04.2009 - Az.: 27 S 15/08) haftet eine Zeitung für den wahrheitswidrigen Inhalt eines Interviews als Mitstörer, wenn sie sich nicht ausreichend vom Inhalt distanziert.

Die Beklagte druckte in ihrer Zeitung ein Interview ab, in dem ein Buchautor behauptete, die Klägerin sei in einen Korruptionsskandal verwickelt.

Die Klägerin nahm die Beklagte als Mitstörerin in Anspruch, weil sie sich nicht ausreichend von den Äußerungen des Interviewten distanziert habe. Auch fehle es an einer ausgewogenen Berichterstattung, da nur die Sichtweise des Interviewten erörtert  worden sei.

Die Berliner Richter gaben der Klägerin Recht. Im vorliegenden Fall habe die Zeitung sich nicht in ausreichender Form von den Aussagen des Interviewten distanziert. Dem Artikel sei noch nicht einmal ansatzweise zu entnehmen, dass Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen des Buchautors bestünden.

Auch fehle eine ausgewogene Berichterstattung, in der auch andere Meinungen und Standpunkte als der Interviewten hätten zu Wort kommen müssen.

 

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