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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG München: 1.000 Abmahnungen im Jahr sind rechtsmissbräuchlich

In einem weiteren Verfahren hat das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnungsmissbrauch-bei-1000-abmahnungen-jaehrlich-29-u-3739-09-oberlandesgericht-muenchen-20090810.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.08.2009 - Az.: 29 U 3739/09) entschieden, dass das Versenden von etwa 1.000 Abmahnungen rechtsmissbräuchlich ist.

Ein stadtbekannter Massenabmahner, dem vor längerer Zeit die Anwaltszulassung entzogen war, war heute in der Immobilienbranche tätig und mahnte einen Mitbewerber ab. Da der Betroffene keine Unterlassungserklärung abgab, erwirkte der Abmahner eine einstweilige Verfügung.

Im Rahmen der Berufung gegen die erstinstanzlich bestätigte einstweilige Verfügung wiesen die OLG-Richter darauf hin, dass sie im vorliegenden Fall von einem Rechtsmissbrauch ausgingen.

Insgesamt habe der ehemalige Rechtsanwalt seit dem Verlust der anwaltlichen Zulassung, d.h. seit knapp 18 Jahren, etwa 4.000 Abmahnungen ausgesprochen. Allein im Jahr 2008 seien es ca. 1.000 Stück gewesen. Dabei seien in nur ganz wenigen Fällen einstweilige Verfügungen erlassen worden.

In der Gesamtschau sei für die Richter daher eindeutig gewesen, dass das Verhalten des Klägers unlauter und rechtswidrig sei und ihm daher kein Unterlassungsanspruch zustehe.

Der Hinweisbeschluss liegt auf einer Linie mit der Entscheidung des OLG München in einem Parallelverfahren <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnungsmissbrauch-bei-1000-abmahnungen-jaehrlich-6-u-3740-09-oberlandessgericht-muenchen-20090811.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.08.2009 - Az.: 6 U 3740/09).  <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnungsmissbrauch-bei-1000-abmahnungen-jaehrlich-6-u-3740-09-oberlandessgericht-muenchen-20090811.html _blank external-link-new-window>


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