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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: 120 Abmahnungen in 19 Tagen sind rechtsmissbräuchlich

Es ist von einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung auszugehen, wenn innerhalb von 19 Tagen 120 Abmahnungen ausgesprochen werden. In derartigen Fällen geht es dem Abmahner weniger um die Durchsetzung des fairen Wettbewerbs, sondern um die Generierung von Abmahnkosten. <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsmissbrauch-durch-120-abmahnungen-in-19-tagen-5-w-161-11-kammergericht-berlin-20110722.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2011 - Az.: 5 W 161/11).

Der Kläger ging gegen den Beklagten, einen Immobilienmakler, vor. Er monierte, dass der Beklagte sich irreführend und unlauter verhalten habe, weil er im Rahmen seiner Immobilienwerbung eine unrealistisch niedrige Rate angegeben habe. Zudem begehrte er die Bezahlung einer "Abmahnkostenpauschale" iHv. 150,- EUR.

Das KG Berlin nahm mit relativ deutlichen Worten einen Rechtsmissbrauch an.

Seit vielen Jahren, so die Richter, mahne der Kläger leichte Wettbewerbsverstöße in unverhältnismäßiger Weise ab und begehre die Zahlung einer Abmahnkostenpauschale. In den letzten 5 Jahren habe das Gericht umfangreich Anträge des Klägers zurückgewiesen, weil es diesem vorwiegend um die Generierung von Einnahmen und nicht um die Lauterbarkeit des Geschäftsverkehrs gehe.

Nichts anderes sei auch im vorliegenden Fall gegeben.

Wer innerhalb von 19 Tagen 120 Abmahnungen ausspreche, die in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigenen unternehmerischen Tätigkeit stünden, verhalte sich missbräuchlich.

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