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Kategorie: Onlinerecht

LG Ravensburg: 100.000 EUR Preisgeld für Internet-Auslobung

Mit der Frage, welche Voraussetzungen an eine wirksame Auslobung (hier: 100.000,- EUR Preisgeld) im Online-Bereich zu stellen sind, hatte sich das LG Ravensburg <link http: www.online-und-recht.de urteile auslobung-eines-preisgeldes-ueber-das-internet-landgericht-ravensburg-20150312 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.03.2015 - Az.: 4 O 346/13) zu beschäftigen.

Der Beklagte, ein promovierter Biologe, lobte auf seinen Internetseiten unter der Überschrift "Das Masern-Virus - 100.000 EUR Belohnung! - WANTED - Der Durchmesser" einen Betrag von 100.000,- EUR dafür aus, dass jemand nachweisen könne, dass es das Masernvirus gibt. 

Der Kläger, ein Arzt, schrieb den Beklagten an und bat ihn darum kurz schriftlich zu bestätigen, dass dieser tatsächlich eine solche Auslobung vorgenommen habe. Diesem Wunsch kam der Beklagte nach.

Daraufhin sandte der Kläger dem Beklagten sechs wissenschaftliche Publikationen zu und verlangte die Zahlung des Preisgeldes. Dies lehnte der Beklagte ab.

Das LG Ravensburg bejahte einen wirksamen Anspruch auf Zahlung des Preisgeldes iHv. 100.000,- EUR. Es handle sich um eine wirksame Auslobung. So habe der Beklagte auf Anfrage die rechtliche Verbindlichkeit noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Durch die Zusendung der wissenschaftlichen Aufsätze habe der Kläger die ausgelobten Bedingungen erfüllt, so dass er das Preisgeld beanspruchen könne.

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