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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Abmahner muss Inhaberschaft von Urheberrechten darlegen

Wird eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen, in welcher der Abmahner behauptet, Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein, muss er seine Aktivlegitimation im Zweifel darlegen können <link http: www.online-und-recht.de urteile aktivlegitimation-urheberrechtlicher-abmahnung-muss-dargelegt-werden-308-s-2-09-landgericht-hamburg-20100129.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 29.01.2010 - Az.: 308 S 2/09). Eine pauschale Behauptung reicht hierfür nicht aus.

In dem Rechtsstreit ging es um die Abmahnkosten aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung. Die Klägerin behauptete, Inhaberin entsprechender Nutzungsrechte und daher zur Verfolgung der Rechtsverstöße ermächtigt zu sein.

Auch nach einem gerichtlichen Hinweis begründete die Klägerin ihren Vortrag bezüglich der Rechteinhaberschaft nicht näher und bot kein ausreichenden Beweis an. Zwar hatte die Klägerin auf ein Parallelverfahren hingewiesen, in dem ihre Rechtsposition bestätigt worden sei. Dieses Urteil wirke jedoch nur zwischen den Parteien und habe daher für das vorliegende Verfahren keine weiterreichende Relevanz.

Da die Klägerin ihre Inhaberschaft nicht nachweisen konnte, wies das LG Hamburg die Klage ab.

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