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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: "Abmahnwarner" auf Internetseite darf Name von Rechtsanwalt benennen

Eine Rubrik "Abmahnwarner" auf einer Internetseite darf den Namen des Rechtsanwalts und dessen Mandanten benennen, wenn tatsächlich eine Abmahnung ausgesprochen wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile name-von-anwalt-und-mandant-in-abmahnwarner-auf-internetseite-zulaessig-28-o-211-10-landgericht-koeln-20100707.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 07.07.2010 - Az.: 28 O 211/10).

Bei den Parteien handelte es sich um Rechtsanwälte. Der Kläger betrieb eine Webseite, auf der eine Rubrik namens "Abmahnwarner"  zu finden war, wo der Kläger allgemein gehaltene Artikel über Abmahnungen und die Möglichkeiten des Abgemahnten veröffentlichte. In einem der Berichte publizierte der Kläger auch den Namen des beklagten Rechtsanwalts und dessen Mandantin.

Der benannte Rechtsanwalt sah hierin eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Zu Unrecht wie die Kölner Richter entschieden.

Die Nennung der Namen - sowohl die des Rechtsanwalts als auch seines Mandanten - sei rechtlich nicht zu beanstanden. Es handle sich um eine wahre Tatsachenbehauptung, denn die Parteien hätten tatsächlich eine Abmahnung ausgesprochen.

Eine herabsetzende Tendenz konnten die richterlichen Robenträger in dem "Abmahnwarner" nicht erkennen.

 

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