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Kategorie: Onlinerecht

AG Oldenburg: Access-Provider-Vertrag ist Bereitstellen des DSL-Anschlusses

Ein Vertrag über einen DSL-Anschluss garantiert nicht zwangsweise eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, so das AG Oldenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile access-provider-garantiert-nicht-eine.bestimmte-uebertragungsgeschwindigkeit-7-c-7487-09-amtsgericht-oldenburg-20100316.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.03.2010 - Az.: 7 C 7487/09).

Der Beklagte war ein Access-Provider, bei dem der Kläger einen DSL-Anschluss hatte. Da der Kläger meinte, die Übertragungsgeschwindigkeit sei zu gering, klagte er auf Schadensersatz.

Eine bestimmte Bandbreite hatten die Parteien vertraglich nicht vereinbart.

Das AG Oldenburg wies die Klage ab.

Ein Access-Provider-Vertrag sei ein Dienstvertrag, bei dem kein bestimmter Erfolg geschuldet sei. Vor allem schulde der TK-Anbieter nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit.

Ausreichend sei vielmehr, dass der Anschluss die durchschnittlichen Anforderungen erfülle. Dies sei hier der Fall, so dass dem Kläger kein Anspruch zustehe.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Wird hingegen zwischen den Parteien ausdrücklich eine bestimmte DSL-Brandbreite vereinbart, dann ist ein zu langsamer Account ein außerordentlicher Kündigungsgrund, so das AG Fürth <link http: www.online-und-recht.de urteile fristlose-kuendigung-bei-nichterreichen-der-vereinbarten-dsl-bandbreite-340-c-3088-08-amtsgericht-fuerth-20090507.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08).


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