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Kategorie: Onlinerecht

BNetzA: Aktuelle Werbeschreiben von Vodafone wegen Wettbewerbsverstoß untersagt

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat die aktuellen Werbeschreiben von Vodafone Kabel Deutschland als Wettbewerbsverstoß eingestuft und untersagt. In den Anschreiben ging es um die bevorstehende Abschaltung von DVB-T. Die Schreiben erweckten beim Verbraucher den Eindruck, es würde sich um amtliche Schreiben handeln, so die Ansicht der BNA.

In einer <link https: www.bundesnetzagentur.de shareddocs pressemitteilungen de _blank external-link-new-window>Pressemitteilung teilt die BNA mit:

"Die Briefe wurden beispielsweise mit dem Betreff "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung" in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis "Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude" versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" gekennzeichnet.

Ebenfalls versendete Postkarten enthielten den Hinweis "Wichtige Information" und waren teilweise auch mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" versehen. Anlass war eine angebliche "wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie".

Die Werbung war persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Aus dem Kleingedruckten war zu entnehmen, dass die Adressdaten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen wurden."

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betont:

"Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet".

Quelle: Pressemitteilung der BNA v. 02.02.2017

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