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Kategorie: Onlinerecht

LG Limburg: Angabe von Mietpreisen im Internet

Wer Mietpreise von Wohnmobilien im Internet angibt, muss den tatsächlichen Endpreis inklusive aller Nebenkosten angeben. Es reicht nicht aus, auf eine obligatorische Service-Pauschale mittels eines Sternchenhinweises aufmerksam zu machen (LG Limburg, Urt. v. 10.05.2012 - Az.: 5 O 2/12).

Die Beklagte bot online die Vermietung von Wohnmobilien zu bestimmten Preisen an. Nach dem Preis befand sich jeweils ein Sternchenhinweis. Am Ende der Webseite wurde dieser erklärt: "* zuzüglich einmaliger Servicepauschale"

Die Limburger Richter stuften dies als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ein.

Ein Unternehmer sei verpflichtet, den tatsächlichen Endpreis anzugeben und nicht im Kleingedruckten auf zusätzliche Kosten hinzuweisen. Das verklagte Unternehmen verschleiere hier bewusst den tatsächlichen Endpreis.

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