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Kategorie: Onlinerecht

AnwG Köln: Angestellter Anwalt ist für rechtswidrigen Kanzlei-Homepage-Eintrag verantwortlich

Ein angestellter Rechtsanwalt ist für einen rechtswidrigen Eintrag auf der Homepage seiner Kanzlei auch dann verantwortlich, wenn nur der Inhaber der Kanzlei Zugriff auf diese Inhalte hat (AnwG Köln, Urt. v. 08.01.2018 - Az.: 4 AnwG 40/17 R).

Es ging um einen rechtswidrigen Eintrag auf einer Kanzlei-Homepage. Auf der Seite wurde für den Advokaten falsch mit der Aussage "Fachanwalt im Marken-, Wettbewerbs-,  und Urheberrecht" geworben. Die richtige Bezeichnung lautete "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz".

Alleiniger Zugang zu der Webseite hatte der Chef der Kanzlei, der betroffene Anwalt war dort nur angestellt. 

Die zuständige Rechtsanwaltskammer rügte die fehlerhafte Werbung gegenüber dem angestellten Anwalt. Der Betroffene wehrte sich und meinte.  er sei für die Inhalte gar nicht verantwortlich, da er keinerlei Änderungsmöglichkeiten besitze.

Dies ließ das Anwaltsgericht Köln nicht gelten. Es sei berufsrechtlich vorgeschrieben, dass ein Rechtsberater nicht daran mitwirken dürfe, dass Dritte für ihn Werbung betrieben, die ihm selbst verboten sei (§ 6 Abs.3 BORA). Dies gelte auch im vorliegenden.

Im vorliegenden Fall sei nicht ersichtlich, warum der Rechtsanwalt nicht gegenüber seinem Arbeitgeber seinen Anspruch auf Änderung des Homepage-Eintrags durchsetzen könne. Insofern hafte er für die fehlerhafte Einträge, da er nichts unternommen habe.

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