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Kategorie: Onlinerecht

LG Halle: Anruf bei Unternehmer unter privater Telefonnumer ist auch Cold Call

Werbliche Anrufe unter der Privatnummer einer Person sind grundsätzlich als Werbung gegenüber Verbrauchern zu werten, gleichgültig ob der Angerufene in seiner Eigenschaft als Privatmann oder als Unternehmer angesprochen wird <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile anrufe-unter-privater-telefonanrufe-einer-person-immer-verbraucherbezogen-landgericht-halle-20150423 _blank external-link-new-window>(LG Halle, Urt. v. 23.04.2015 - Az.: 8 O 94/14).

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, wie Werbeanrufe eines Versicherungsmaklersbüro wettbewerbsrechtlich zu bewerten waren. Angerufen wurde eine Unternehmerin, jedoch unter ihrem privaten Telefonanschluss.

Die Klägerin hielt dies für einen unerlaubten Cold Call gegenüber einem Verbraucher, so dass für die Rechtmäßigkeit der Handlung eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen müsse. Die Beklagte hingegen vertrat den Standpunkt, die Angerufene sei Unternehmerin, so dass bereits ein vermutetes Einverständnis für den Telefonanruf ausreiche.

Das LG Halle stufte den Werbeanruf als geschäftliche Handlung gegenüber einem Verbraucher ein. Werde ein Person unter ihrem privaten Telefonanruf kontaktiert, sei es unerleblich, ob die Angerufene beruflich selbständig sei oder nicht. Denn durch die Verwendung des privaten Anschlusses werde in den persönlichen Lebensbereich des Betroffenen eingegriffen.

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