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Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Anspruch aus Unterlassungsvertrag unabhängig von objektiver Rechtslage

Ein Anspruch aus einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrag besteht unabhängig davon, ob die ursprüngliche Verpflichtung, zu deren Unterlassung sich der Schuldner bereit erklärt hat, wettbewerbswidrig war <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page _blank external-link-new-window>(OLG Brandenburg, Urt. v. 29.04.2014 - Az.: 6 U 10/13).

Die Beklagte gab auf eine Abmahnung der Klägerin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sie verpflichtete sich, eine bestimmte AGB-Klausel nicht mehr zu benutzen.

Einige Zeit später stellte die Klägerin einen Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag fest und machte eine Vertragsstrafe geltend. Die Beklagte wandte nun ein, dass die ursprüngliche Beanstandung, dass die AGB-Klausel wettbewerbswidrig war, nicht zutreffend gewesen sei. Vielmehr sei die Regelung wirksam.

Die Richter gaben der Klägerin Recht.

Da die Klägerin ihren Anspruch auf den Unterlassungsvertrag stütze, sei nicht mehr zu prüfen, ob die ursprüngliche Abmahnung berechtigt gewesen sei oder nicht. Denn die abgegebene Unterlassungserklärung habe gerade den Sinn, den Streit um diese Frage zu klären und jede Einwendung hinsichtlich des Punktes auszuschließen.

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