Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Brandenburg: Arbeitgeber hat gegen Ex-Mitarbeiter keinen Anspruch auf Übertragung des Facebook-Accounts

Ein Arbeitgeber hat gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung des Facebook-Accounts (AG Brandenburg, Urt. v. 31.01.2018 – 31 C 212/17).

Der Beklagte war längere Zeit bei dem Kläger angestellt. Während dieser Zeit registrierte er auch einen Facebook-Account. Unter dem Punkt "Info" verlinkte er dabei auf die Webseite des Klägers.

Als das Arbeitsverhältnis endete, verlangte der Arbeitgeber die Zugangsdaten zur Facebook-Seite heraus, weil er der Ansicht war, dass die Webseite im Rahmen der angestellten Tätigkeit des Beklagten erfolgt sei. Der Beklagte bestritt dies.

Das AG Brandenburg lehnte den Anspruch des Arbeitgebers ab.

Da es im vorliegenden Fall an einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien fehle, müsse anhand der objektiven Gestaltung und der Inhalte der Facebook-Seite bestimmt werden, wem diese gehöre.

Die Sachlage sei nicht eindeutig, viele Umstände sprächen aber (auch) für eine private Nutzung.

So habe der Beklagte den Account nicht mit einer dienstlichen E-Mail-Adresse angelegt und genutzt, sondern mit einer privaten. Auch seien die Inhalte teilweise privater Natur, da der Beklagte persönliche Fotos veröffentlicht habe.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen