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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Aufforderung zur Lüge bei Telefonanbieter-Wechsel wettbewerbswidrig

Animiert ein Telekommunikations-Anbieter seine Neukunden, gegenüber dem bisherigen Leistungserbringer die Unwahrheit zu sagen, handelt es sich hierbei um einen Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.11.2014 - Az.: I-15 U 55/14).

Der verklagte Telekommunikations-Anbieter schickte seinen Neukunden u.a. folgendes Schreiben:

"Wie vereinbart haben wir uns darum gekümmert, Ihre bisherige Rufnummer von der B zu übernehmen und Ihren Anschluss dort gekündigt. In diesem Zusammenhang könnte es vorkommen, dass die B sich bei Ihnen telefonisch meldet, um Ihnen Fragen zu Ihrem Anschluss-Wechsel zu stellen.

Lassen Sie sich davon nicht beunruhigen. Mit dem C haben Sie eine gute und vor allem günstige Wahl getroffen. Sagen Sie dem B-Mitarbeiter einfach, dass sie einen gültigen Vertrag mit D haben und dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen ist. So kürzen Sie das Gespräch ab und beschleunigen gleichzeitig die Übernahme Ihrer Rufnummer zu D."

Dabei war die Widerrufsfrist noch gar nicht verstrichen, so dass - theoretisch - eine Rückkehr zum alten Anbieter noch möglich war.

Durch das Schreiben werde beim Kunden der Eindruck erweckt, er habe bereits einen verbindlichen, unwiderruflichen Vertrag geschlossen, obgleich ihm noch ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zustünde, so die Richter. Dadurch liege eine Irreführung vor, die einen Wettbewerbsverstoß begründe.

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