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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Aufklärungspflicht bei Vertragsschluss mittels Post-Ident-Verfahren

Ein Unternehmen muss den Kunden darüber aufklären, dass seine Unterschrift an der Haustür zu einem Vertragsschluss führen kann, wenn mit der Post-Ident-Sendung ein Vertragsschluss verknüpft wird. Unterlässt das Unternehmen dies, so handelt es wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile informationspflicht-bei-verknuepfung-von-vertragsabschluss-und-post-ident-verfahren-5-u-93-11-kammergericht-berlin-20111021.html _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 21.10.2011 - Az.: 5 U 93/11).

Der Beklagte war ein TK-Unternehmen und sandte Verbrauchern Verträge per Post zu. Die Briefe wurden mittels des Post-Ident-Verfahrens zugestellt. Dabei unterzeichnete der Kunde nicht nur den Empfang, sondern schloss durch seine Unterschrift zugleich auch einen Telefonvertrag ab.

Ein solches Handeln stufte das KG Berlin als wettbewerbswidrig ein.

Es sei nicht zu bestanden, dass der Beklagte das Post-Ident-Verfahren einsetze. Würde jedoch das Zustellverfahren mit einem Vertragsschluss verknüpft, so treffe das Unternehmen eine gezielte Aufklärungspflicht. Es müsse den Empfänger der Nachricht in ausreichender Weise über Art und Umfang des Vertrages informieren. 

Eine solche Aufklärung erfolge jedoch nicht, sondern vielmehr bestünde die nicht unerhebliche Gefahr, dass der Empfänger überhaupt nicht wisse, dass er einen Vertrag abschließe und werde somit getäuscht.

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