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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Automatische Umstellung des Internettarifs ist wettbewerbswidrig

Die automatische Umstellung des Internettarifs eines Kunden ist wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile automatische-umstellung-eines-internettarifs-ist-wettbewerbswidrig-landgericht-berlin-20160706 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 06.07.2016 - Az.: 15 O 314/15).

Die Beklagte, Tele Columbus, bot seinen Kunden einen Internetanschluss zu einem Monatspreis von 14,99 EUR an. Im Mai 2015 stellte das Unternehmen diesen Tarif ein und informierte seine Kunden, dass eine Tarifumstellung erfolgt sei: Neben dem Internet-Zugang könne der Verbraucher nunmehr auch telefonieren, jedoch sei ein höherer monatlicher Preis von 19,99 EUR fällig. Die Umstellung erfolge automatisch, es sei denn der Kunde widerspreche dem.

Die Klägerin hielt dies für irreführend, denn das Schreiben erwecke den Eindruck, der Kunde müsse kündigen, damit der neue Vertrag nicht zustande komme. Dies sei jedoch nicht notwendig, da es für einen wirksamen Vertragsschluss an einer Willenserklärung des Kunden fehle.

Das LG Berlin bestätigte diese Rechtsansicht. Eine Vereinbarung, die eine zusätzliche Zahlung über die eigentliche Leistung hinaus beinhalte, könne nur ausdrücklich erfolgen <link https: www.gesetze-im-internet.de bgb __312a.html _blank external-link-new-window>(§ 312a Abs.3 S.1 BGB).

An einer ausdrücklichen Vereinbarung fehle es jedoch im vorliegenden Fall, denn die Beklagte habe die Verträge automatisiert und ohne explizite Zustimmung des Kunden getroffen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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