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Kategorie: Onlinerecht

OLG Karlsruhe: Begriffe "Spitzenmediziner" und "Top-Fachärzte" in Ärzteverzeichnis wettbewerbswidrig

Die Begriffe "Spitzenmediziner" und "Top-Fachärzte" in einem Ärzteverzeichnis sind eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung, so das OLG Karlsruhe <link http: lrbw.juris.de cgi-bin laender_rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Urt. v. 07.05.2012 - Az.: 6 U 18/11).

Die Beklagte bietet online eine Internetseite mit einem Ärzteverzeichnis an und wendet sich schwerpunktmäßig an Patienten. Dort hieß es u.a.:

"Jeder Patient möchte die beste Behandlung. Doch woher soll der informationssuchende Patient aus dem In- und Ausland wissen, welche Mediziner Experten in ihrem Fachgebiet sind?

Der ... Guide zeigt Patienten aller Nationen, wo sie im deutschsprachigen Raum medizinische Experten finden. Als erstes Kommunikationsforum für Mediziner auf Spitzenniveau, bildet der ... Guide das wesentliche Potential im deutschen medizinischen Hochleistungssektor ab"

Da die Beklagte nicht nachweisen konnte, dass die bei ihr genannten Mediziner tatsächlich über eine solche objektive Spitzenstellung gegenüber anderen Ärzten verfügten, bejahte das Gericht den geltend gemachten Unterlassungsanspruch.

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