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Kategorie: Onlinerecht

LG Bamberg: Bei fehlender Telefonnummer im Impressum E-Mail-Erreichbarkeit innerhalb 60 Minuten

Gibt ein Unternehmen auf seiner Webseite keine Telefonnummer im Impressum an, muss es gewährleisten, dass es innerhalb von 60 Minuten erreichbar ist (LG Bamberg, Urt. v. 23.11.2012 - Az.: 1 HK O 29/12).

Das verklagte Online-Unternehmen gab in seinem Impressum keine Telefonnummer, sondern nur eine E-Mail-Adresse an.

Das LG Bamberg sah darin einen Verstoß gegen die impressumsrechtlichen Vorschriften. Ein Online-Shop sei verpflichtet einen Kommunikationsmöglichkeit anzugeben, mit der eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation möglich sei. Der Kommunikationsweg dürfe den Zeitrahmen von 60 Minuten nicht überschreiten.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Bekanntlich entschied der EuGH <link http: curia.europa.eu jurisp cgi-bin _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.10.2008 - Az.: C-298/07) bereits vor vier Jahren, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich ist. Aber der Webseiten-Betreiber muss neben der E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen, z.B. in Form einer elektronischen Anfragemaske.

Die rechtliche Bewertung des LG Bamberg ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sondern entspricht 1:1 den Vorgaben des EuGH.

Woher das Gericht jedoch den exakten Zeitraum von 60 Minuten nimmt, bleibt unklar. Denn eine solche Vorgabe findet sich nicht in den Entscheidungsgründen des EuGH. Dort heißt es nur:

"...dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen."

In dieser Absolutheit dürfte die 60-Minuten-Regel ohnehin nicht ausnahmslos gelten. Denn z.B. an Wochenenden oder an Feiertagen wird eine deutlich längere Frist gelten müssen.

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