Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

ArbG Bochum: Beleidigung des Arbeitgebers über Facebook-Account rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Bochum (Urt. v. 29.03.2012 - Az. 3 Ca 1283/11) hat die fristlose Kündigung eines Arbeitgebers als rechtswidrig erklärt. Ein Auszubildender hatte über seinen Facebook-Account den Arbeitgeber mit "Menschenschinder & Ausbeuter", sich selbst als "Leibeigener" bezeichnet und gepostet "daemliche scheisse fuer mindestlohn 20% erledigen".

Die Richter verkannten nicht, dass eine grobe Beleidigung des Ausbildenden grundsätzlich geeignet sein kann, eine fristlose Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses zu rechtfertigen.

Dem Arbeitgeber sei es hier aber zumutbar gewesen, durch eine Abmahnung oder Kritikgespräche zunächst zu versuchen, eine Änderung des Verhaltens des Auszubildenden und eine entsprechende Einsicht hinsichtlich des Fehlverhaltens herbeizuführen. 

Die ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei somit unverhältnismäßig gewesen.

Rechts-News durch­suchen

24. Juni 2026
Private Livestreams bleiben privat: Wer heimlich aufgenommene Stimmen ohne Zustimmung veröffentlicht, verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Auch rechtswidrig erlangte personenbezogene Daten können vor Gericht als Beweismittel verwertbar sein.
ganzen Text lesen
22. Juni 2026
Ein alkoholfreies Getränk darf nicht als “Gin” bezeichnet werden, da andernfalls eine Wettbewerbsverletzung vorliegt (LG Potsdam, Urt. v. 10.04.2026 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen