Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

ArbG Bochum: Beleidigung des Arbeitgebers über Facebook-Account rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Bochum (Urt. v. 29.03.2012 - Az. 3 Ca 1283/11) hat die fristlose Kündigung eines Arbeitgebers als rechtswidrig erklärt. Ein Auszubildender hatte über seinen Facebook-Account den Arbeitgeber mit "Menschenschinder & Ausbeuter", sich selbst als "Leibeigener" bezeichnet und gepostet "daemliche scheisse fuer mindestlohn 20% erledigen".

Die Richter verkannten nicht, dass eine grobe Beleidigung des Ausbildenden grundsätzlich geeignet sein kann, eine fristlose Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses zu rechtfertigen.

Dem Arbeitgeber sei es hier aber zumutbar gewesen, durch eine Abmahnung oder Kritikgespräche zunächst zu versuchen, eine Änderung des Verhaltens des Auszubildenden und eine entsprechende Einsicht hinsichtlich des Fehlverhaltens herbeizuführen. 

Die ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei somit unverhältnismäßig gewesen.

Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Wenn die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung bereits erbringen kann, braucht ein Telekommunikationsunternehmen die Zustimmung des…
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen
03. August 2026
Ist der kommerzielle Zweck eines Influencer-Posts auf den ersten Blick erkennbar, entfällt die Pflicht zur gesonderten Werbekennzeichnung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen