Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses muss Abmahner darlegen

Das OLG Hamburg hat noch einmal klargestellt <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahner-muss-wettbewerbsvehaeltnis-nachvollziehbar-darstellen-oberlandesgericht-hamburg-20090220.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.02.2009 - Az.: 3 W 161/08), dass ein Unternehmen, das eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausspricht, in seinem Schreiben in nachvollziehbarer Weise das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses darlegen muss.

Die Klägerin mahnte die Beklagte wegen Fehler in einem eBay-Shop außergerichtlich ab. Die Beklagte erklärte, sie lehne nicht grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ab, wolle jedoch erklärt haben, woraus sich ein Wettbewerbsverhältnis ergebe, denn die Online-Angebote seien unterschiedlich.

Ohne hierauf zu antworten ging die Klägerin vor Gericht.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun urteilten. Ein Abmahner sei verpflichtet, das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnis in plausibler Weise darzulegen. Denn der Verletzer sei nur verpflichtet, sich gegenüber demjenigen zu unterwerfen, der auch berechtigt sei, den Anspruch geltend zu machen.

Den Abmahner treffe jedoch keine umfassende Aufklärungspflicht. Es bedürfe nicht der Aufzeigung jeder Einzelheit. Ausreichend seien vielmehr allgemeine Umstände, anhand derer sich der Abgemahnte selbst ein Bild verschaffen könne, ob der Abmahner berechtigt sei, den Anspruch geltend zu machen oder nicht.

 

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen