Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Keine besonderen Aufklärungspflichten bei Abmahnung

Das LG Berlin (Urt. v. 15.01.2009 - Az.: 27 O 765/08) hat entschieden, dass einen Abmahner keine besonderen Aufklärungspflichten gegenüber über dem Abgemahnten treffen. Vielmehr ist es ausreichend, wenn der Verletzte nur die Äußerungen benennt, die er für unzulässig hält. Der Abgemahnte kann nicht erwarten, dass ihm im einzelnen dargelegt wird, welche Äußerungen zulässig sind und welche nicht.

Die Beklagte war außergerichtlich wegen eines rechtswidriger Berichts in ihrer Zeitschrift von der Klägerin auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Sie erkannte das Verlangen an, gab aber nicht die begehrte Unterlassungserklärung ab, da sie meinte, die Abmahnerin müsse erst erklären und begründen, welche Teile der Berichterstattung sie für unzulässig halte und welche nicht.

Die Klägerin erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, die die Beklagte sofort anerkannte, so dass die Parteien sich nur noch über die Kosten stritten.

Die Berliner Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe. Die Beklagte könne nicht verlangen, dass ihr mitgeteilt werde, welche weiteren Teile der Berichterstattung rechtswidrig seien. Andernfalls würde dem Verletzten ein Erklärungszwang auferlegt, obwohl grundsätzlich den Schädiger die Verpflichtung treffe, die Berechtigung seiner Äußerung nachzuweisen.

Die Klägerin habe zu Recht nicht auf solche Anfragen seitens der Beklagten reagiert und habe ihre Ansprüche gleich vor Gericht geltend machen dürfen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen